Es ist ja die zentrale Frage gerade: Wer wird wann, wo und womit geimpft? Behinderte Kinder wie ich stellen sich dazu noch eine ganz andere Frage: Wenn ich schon nicht geimpft werden kann, weil es keinen zugelassenen Impfstoff für unter 16-jährige gibt – wann sind zumindest meine Eltern als pflegende Angehörige dran, um mich bestmöglich zu schützen?
Tja, Ihr könnt Euch vorstellen, dass das Thema „Impfung für pflegende Angehörige“ in der öffentlichen Wahrnehmung (natürlich) so gut wie nicht vorkommt. Aber: Mama und Papa sind in der 2. Impfgruppe – und für die soll es in Niedersachsen bald losgehen! (Kleine Anmerkung am Rande: In einigen anderen Bundesländern werden pflegende Angehörige bereits geimpft…)
Laut Verordnung werden in dieser 2. Impfgruppe auch zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen mit z.B. geistiger Behinderung geimpft, wenn diese pflegebedürftigen Personen zuhause gepflegt werden. Trifft alles auf uns zu. Bleibt die Frage: Wann, wie und wo?
Angeblich sollen ja alle in der 2. Impfgruppe angeschrieben werden. Aha… Nur: Woher will das Land Niedersachsen wissen, dass Mama und Papa mich zuhause pflegen??? Das steht nicht unbedingt im Telefonbuch… Also über die Pflegekassen? Vorschlag: Warum nicht über die behandelnden Ärzte? Die kennen doch ihre Familien – und geimpft werden könnte dort auch.
Na ja, Mama und Papa sind jetzt selber aktiv geworden: Seit gestern ist das Niedersächsische Impfportal für die 2. Impfgruppe freigeschaltet. Und Mama und Papa haben sich online auf die Warteliste setzen lassen. Das Bestätigungsschreiben haben beide bereits bekommen, der erste „Impf-Step“ ist getan.
Mein SPZ-Doc stellt uns jetzt noch ein Attest aus, das auch bestätigt, dass Mama und Papa impfberechtigt sind. Und dann heißt es Abwarten… Bis ich als unter 16-jährige geimpft werden kann, wird es allerdings wohl noch ein Weilchen dauern. Leider.