Auch aus der Kur heraus muss ich über ein Thema schreiben, was mich immer wieder aufs Neue fassungslos macht: die Rolle des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MD). Ein aktueller Beitrag von Report Mainz macht – mal wieder – deutlich, was ich meine…
In dem Beitrag berichtet Report Mainz darüber, dass Pflegebedürftige oft in zu niedrige Pflegegrade eingestuft werden und dadurch geringere finanzielle Leistungen erhalten. Der Grund dafür sind fehlerhafte, ungenügende und – wie in den Beispielen im Beitrag – oftmals hanebüchene Gutachten des MD (früher MDK abgekürzt).
Es hat schon viele weitere Beiträge darüber gegeben, wie der MD Gutachten erstellt – gefühlt ändert sich aber rein gar nichts. Auch ich kann ein Lied davon singen, wie MD-Gutachten (in meinem Fall bei der Hilfsmittelversorgung) ausfallen – da wurden Argumente und Aussagen vorgebracht, die einen sprachlos machen.
Beispiel gefällig? Bei der damaligen Beantragung meines Pflegebettes nebst Zubehör (wurde erst nach meinem Widerspruch bewilligt!) stand der schöne Satz: „Hier erscheint die Anwesenheit der Eltern ggf. mit Unterstützung handelsüblicher Musikuhren zum Einschlafen von Kleinkindern ausreichend.“ Respektloser geht es kaum…
Tatsache ist und bleibt, dass es der Medizinische Dienst der Krankenkassen ist, der die Gutachten erstellt. Sprich: Es geht zuallererst um Kosten – und nicht darum, welches Hilfsmittel ein Mensch mit Behinderung dringend benötigt. Dann entscheidet der MD in der Regel nach Aktenlage – der Gutachter kennt mich nicht und entscheidet anders als der Facharzt, der mich seit Jahren kennt… Finde den Fehler.
Um das endlich zu ändern und die „Schikane MD“ bei der Hilfsmittelversorgung „aus dem Spiel“ zu nehmen, hatte es ja eine Petition gegeben – die jetzt Erfolg hatte! Nach einem aktuellen Bundestagsbeschluss soll auf die MD-Prüfung verzichtet werden, wenn ein SPZ oder Fachärzte mit vergleichbarer Qualifikation die entsprechenden Hilfsmittel verordnet haben. Das ist absolut großartig – und eine tolle Nachricht!